Verspätungen und Flugausfälle : 53.000 Klagen von Passagieren gegen Fluglinien im Halbjahr

Die Zahl der Klagen von Fluggästen wegen Verspätungen ist deutlich gesunken. Zivilgerichte ächzen trotzdem unter der Last von jährlich rund 100.000 Klagen. KI ist nur eine kleine Hilfe.

Erstmals seit 2021 ist die hohe Zahl der Entschädigungsklagen bei Gerichten wegen verspäteter oder stornierter Flüge wieder deutlich zurückgegangen. Trotzdem sorgen etwa 100.000 Klagen im Jahr weiterhin für enorme Arbeitsbelastungen an den Zivilgerichten, wie der Deutsche Richterbund in Berlin mitteilte.

Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die Amtsgerichte an den 20 größten Flughafenstandorten 53.150 Klagen von Passagieren. Das waren fast 13.000 oder 20 Prozent weniger Fälle als im ersten Halbjahr 2025 (65.903). Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Im Amtsgericht Köln wurden allerdings 12.562 Klageeingänge verzeichnet, knapp 500 Fälle mehr als im Vorjahr.

Auf Platz zwei folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8314 Fluggastklagen (minus 26 Prozent). Das für den Berliner Flughafen zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen zählte 8133 Klagen (minus 25 Prozent). Es folgten Düsseldorf (4946), Hamburg (4211) und Erding für München (4120).

KI unterstützt Gerichte bei Fluggastklagen

Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. „Setzt sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, muss die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen.“

Wichtig sei, dass die Gerichte nun durch KI-Assistenz unterstützt und entlastet würden. Es fehle aber noch immer an einer ausgereiften Anwendung, die den Gerichten durch die Flut der Passagierklagen hälfe und die Fallbearbeitung beschleunige.

Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht in bestimmten Fällen eine Entschädigung zu, je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Viele Passagiere nutzen Internetportale, die gegen Beteiligung Ansprüche gegen die Fluggesellschaften durchsetzen.