Mögliche Maßnahmen : So könnte die Bundesregierung Autofahrer entlasten

Der Kanzler hat angekündigt, geplagte Autofahrer zu unterstützen. Dazu sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar.

Die Spritkosten alarmieren nun auch den Bundeskanzler. „Ich bin der Meinung, dass wir handeln müssen“, sagte er am Dienstag in Berlin. „Sie können davon ausgehen, dass wir sehr bald einen Vorschlag dazu vorlegen.“ Was geht? Was geht nicht?

Direktauszahlung

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat sich für Direktzahlungen an Geringverdiener ausgesprochen. Nach diversen Krisen gibt es jetzt einen Mechanismus, um Geld direkt an jeden Bürger auszahlen zu können. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung einer Kontoverbindung und deren Verknüpfung mit der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geschaffen. Das System steht. Aber bisher hat man nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur von ungefähr 19 Prozent der Steuerpflichtigen die IBANs beim Bundeszentralamt. „Das heißt, da müsste noch einiges passieren, um wirklich an alle Bürgerinnen und Bürger, an alle Steuerpflichtigen eine solche Leistung auszahlen zu können“, erläuterte der Sprecher von Lars Klingbeil (SPD) Anfang dieser Woche. Notwendig wäre auf jeden Fall auch ein Leistungsgesetz.

Eine andere Frage ist, ob das Bundeszentralamt in der Lage wäre, das Geld bedarfsgerecht auszuzahlen. Dazu müsste es auf die Daten der Finanzämter zugreifen. Der elektronische Datenaustausch in der Finanzverwaltung funktioniert bisher nicht reibungslos. Das zeigt sich bei Umzügen von einem Bundesland in ein anderes. Vielleicht müsste es andersherum laufen: Die Finanzämter können direkt auf die Einkommensteuerbescheide zugreifen. Für die Auszahlung einer Hilfe müssten sie dann ihrerseits Daten vom BZSt abrufen. Doch die Finanzämter leiden unter Personalmangel. Daher ist auch bei diesem Weg Skepsis erlaubt.

Hinzu kommt: Wie sollte der Bund das finanzieren? Schon so kämpft er mit gigantischen Haushaltslöchern, nutzt die Schuldenregel so weit wie möglich aus. Klingbeils Sprecher nennt daher die Finanzierung die entscheidende Frage, die man vorab klären müsse. „Da ist die Übergewinnsteuer ein Instrument, das wir verfolgen.“ Danach könne man über das Instrument entscheiden.

Übergewinnsteuer

Schon Ende August hat Klingbeil mit Amtskollegen aus fünf weiteren EU-Staaten Druck in Brüssel gemacht, eine Übergewinnsteuer in Europa zu erheben. „Wir erleben einen der größten Versorgungsschocks seit Jahrzehnten und überall auf der Welt wächst der Unmut über den Anstieg der Lebenshaltungskosten“, heißt es in ihrem Brief die irische EU-Ratspräsidentschaft. Bisher ergriffene staatliche Maßnahmen hätten nicht gereicht. „Deshalb brauchen wir ein gemeinsames Vorgehen, das sicherstellt, dass diejenigen, die von der Krise profitieren, ihren Teil dazu beitragen, die Belastung für die breite Bevölkerung zu verringern.“

Ein nationaler Alleingang ist keine Lösung. Erstens bräuchte Klingbeil dafür die Zustimmung des Koalitionspartners, der hier auf der Bremse steht – auch aus der grundsätzlichen Überlegung, dass eine Steuererhöhung, für sich genommen, den Preisdruck erhöhen dürfte. Zweitens hat der Bund nicht das Recht, nach Gusto neue Steuern zu erfinden. Aus diesem Grund hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2017 das Kernbrennstoffsteuergesetz verworfen. Klingbeils Vorstoß in Brüssel trägt die Union – still murrend – mit, in der Erwartung, dass er damit ohnehin scheitern werde.

Deutschland hat schon einmal eine Übergewinnsteuer (als EU-Energiekrisenbeitrag) befristet erhoben. Zwei Milliarden Euro nahm der Bund damit ein – unklar ist, ob er die Einnahmen behalten kann. Das Finanzgericht Köln hat ernstliche Zweifel an der europarechtlichen Grundlage. Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerde des Bundeszentralamts zurückgewiesen. Beim Europäischen Gerichtshof und beim Gericht der Europäischen Union sind Klagen gegen den EU-Energiekrisenbeitrag anhängig.

Tankrabatt

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder hat eine Senkung der Energiesteuern ins Spiel gebracht, ohne das Wort Tankrabatt in den Mund zu nehmen. Deutschland habe mit die höchsten Belastungen bei der Energie in ganz Europa. „Deswegen haben wir eigentlich auch den Spielraum, dort einen Ausgleich vorzunehmen“, fügte er an.

Von Anfang Mai bis Ende Juni gab es schon einmal einen Tankrabatt. Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin wurden gesenkt. Zusammen mit der Mehrwertsteuer wurde damit die Belastung der Kraftstoffe um jeweils rund 17 Cent je Liter gedrückt.

Der Bund der Steuerzahler sieht das Aufflackern der Diskussion mit gemischten Gefühlen. „Die Preise sanken, doch nicht in dem Maße wie die Steuern“, sagte die Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik, Daniela Karbe-Geßler, der F.A.Z. „Tatsache ist: Die Verpflichtung zur Weitergabe von Steuersenkungen gibt es nicht und ist auch nicht kontrollierbar.“ Da es keinen Kontrollmechanismus gebe, lande ein Teil der Steuersenkung in den Gewinnen der Mineralölkonzerne. „Das war und ist aber nicht gewollt.“

Das Ifo-Institut hat untersucht, inwieweit die Tankstellenbetreiber die gesunkene Steuerlast im Mai und Juni an die Kunden durchgereicht haben. Demnach wurde er größtenteils, aber nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben.

Pendlerpauschale

Denkbar wäre eine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale. Seit Anfang des Jahres beträgt sie einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer. Arbeitnehmer, die weite Wege zur Arbeit haben, würden mit ihrer Aufstockung entlastet, andere Autofahrer nicht, die ebenfalls unter den hohen Spritpreisen leiden. Eine schnelle Entlastung der Arbeitnehmer wäre auch rückwirkend möglich. Betroffene könnten sich nach einer Gesetzesänderung die Entlastung auf der digitalen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ihre Arbeitgeber würden das dann bei der Berechnung der Abzüge berücksichtigen – auch rückwirkend.

Ausgleich der kalten Progression

Natürlich könnte der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Korrektur der Einkommensteuer nachbessern und den Tarif so verschieben, dass die gestiegenen Preise komplett ausgeglichen werden. Das hat Klingbeil bisher nicht geplant. Ohne Korrektur ist der Fiskus ein großer Inflationsgewinner. Mit einer Rechtsverschiebung des Steuertarifs wäre eine zielgenaue Entlastung möglich. Wichtiger Nachteil: Das wäre für den Staat noch teurer als eine Erhöhung der Pendlerpauschale.