Wohnungskrise : Brüssel will Zweitimmobilien und Kurzzeitvermietungen einschränken

Die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union, Ursula von der Leyen, hat die Wohnungsnot oben auf die Agenda gesetzt. Nun will sie Kommunen Regeln setzen, wie sie in die Wohnungsmärkte eingreifen dürfen.

Es war eines der großen Versprechen im EU-Wahlkampf: den Wohnraummangel in der EU anzugehen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte das Thema zur Priorität im Kampf gegen Populisten und ernannte dann Dan Jørgensen zum Kommissar für Energie und Wohnen. 650.000 Wohnungen müssten in der EU im Jahr zusätzlich geschaffen werden, um die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zu füllen, hat die Kommission errechnet. Derzeit werden in der EU rund 1,6 Millionen Wohnungen im Jahr gebaut.

Mit einem „Gesetz für bezahlbaren Wohnraum“ will die Kommission nun den Städten und Kommunen erleichtern, Kurzzeitvermietungen sowie den Kauf und die Nutzung von Zweitimmobilien einzuschränken. Mit dem Gesetz würde die EU einen Rechtsrahmen schaffen, nach welchen Kriterien die Kommunen dabei vorgehen sollen. Den Vorschlag will die Kommission am Mittwoch vorlegen. Ein Entwurf liegt der F.A.Z. vor.

Ob Wohnungsnot herrscht und ein Eingriff in den Markt gerechtfertigt ist, soll nach dem Kommissionsvorschlag von drei Dingen abhängen: Der durchschnittliche Preis einer Wohnung muss mindestens das Achtfache des verfügbaren mittleren Jahreseinkommens (Median) betragen. Das Verhältnis muss sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert haben. Zudem darf die Lage auf dem Wohnungsmarkt sich in den kommenden drei Jahren voraussichtlich nicht verbessern, wenn man Bevölkerungsentwicklung, Angebot und Nachfrage berücksichtigt.

Kommunen sollen Sozialwohnungen Vorrang verschaffen

Wenn die Städte und Kommunen in den Wohnungsmarkt eingreifen, sollen sie sich zudem auf kommerzielle Anbieter und den Kauf von Zweitwohnungen konzentrieren. Wer seinen eigenen Erstwohnsitz bei Anbietern wie Booking oder Airbnb zur Miete anbietet, wäre von den EU-Vorgaben ausdrücklich ausgenommen.

Ob sie überhaupt handeln, bliebe weiterhin den Städten und Kommunen überlassen. Entsprechend offen ist, welchen Einfluss der Vorschlag auf die Lage am Wohnungsmarkt hätte – zumal die Erfüllung der Kriterien mit einem gewissen Aufwand für die Kommunen verbunden ist. Dessen ist die Kommission sich bewusst.

Für weitergehende Vorgaben fehlt der EU die rechtliche Grundlage. Der Wohnungsbau ist Kompetenz der Mitgliedstaaten. Das erschwert von der Leyen, ihre nach dem Antritt ihrer zweiten Amtszeit gegebenen Versprechen einzulösen. Unabhängig davon heißt es auch in der Kommission, dass das neue Gesetz keine entscheidende Erleichterung am Wohnungsmarkt bringen werde.

Deshalb schlägt die Kommission darüber hinaus in einer separaten Empfehlung an die Mitgliedstaaten weitere Schritte gegen den Mangel an Wohnraum vor. Die Staaten sollen dem Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum in Gegenden mit Wohnungsmangel Vorrang einräumen.

Die lokalen Behörden sollen die Renovierung von Gebäuden und die Umwidmung von Bürogebäuden zu Wohngebäuden im Schnellverfahren genehmigen. Unabhängig davon sollen sie für einfache Bauprojekte grundsätzlich nach 60 Tagen eine Entscheidung über die Genehmigung treffen. All diese Empfehlungen sind für die EU-Staaten nicht bindend.