Strom- und Gaslieferanten : Verbraucherschützer wollen „Unrechtsgewinne“ abschöpfen

Energieunternehmen der Berliner Primaholding haben zu Unrecht Gebühren kassiert. Die Verbraucherzentrale klagt nun darauf, dass sie die Einnahmen an die Staatskasse abführen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Verfahren zur Gewinnabschöpfung gegen Strom- und Gaslieferanten der Berliner Unternehmensgruppe Primaholding eingeleitet, wie die F.A.Z. vorab erfuhr. Die Verbraucherschützer wollen den Energielieferanten Einnahmen aus zu Unrecht kassierten Gebühren entziehen. Die Energiediscounter Voxenergie und Nowenergy hatten in Abrechnungen eine Printgebühr von jeweils drei Euro berechnet – zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale rechtskräftig entschieden hat.

Energielieferanten sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal jährlich anzubieten, ihnen die Abrechnung in Papierform zu übermitteln, und zwar unentgeltlich. Die Verbraucherzentrale geht außerdem gegen die Primaholding-Tochtergesellschaften Primastrom und Paketsparer gerichtlich vor. Ihr Verband nutze das Instrument der Gewinnabschöpfung, damit Unternehmen sich nicht durch rechtswidrige Praktiken wirtschaftliche Vorteile verschafften, erläuterte Verbraucherschutzchefin Ramona Pop. Das gehe auch zulasten rechtstreuer Wettbewerber. Von den betroffenen Unternehmen war vergangene Woche keine Stellungnahme zu erhalten.

Rechtswidrige Praktiken sollen sich nicht lohnen

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband Verfahren zur Gewinnabschöpfung einleitet. Aber man wolle das reformierte Instrument nun verstärkt nach erfolgreichen Unterlassungsklagen einsetzen, damit Unternehmen auch bei Streuschäden nicht von rechtswidrig erzielten Einnahmen profitierten, sagte Heiko Dünkel, der Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung, der F.A.Z. Von Streuschäden spricht man, wenn viele Menschen einen finanziellen Nachteil erleiden, der einzelne Schaden aber so gering ist, dass Unternehmen darauf spekulieren können, dass die Geschädigten nichts unternehmen.

Haben die Verbraucherschützer mit ihren Klagen auf Gewinnabschöpfung gegen die Strom- und Gasanbieter Erfolg, müssen die Tochterunternehmen von Primaholding rechtswidrig erzielte Gewinne an die Staatskasse abführen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird nicht beteiligt. Das Geld fließt vollständig in den Bundeshaushalt. Kunden, die zu Unrecht erhobene Gebühren zahlten, erhalten aus Gewinnabschöpfungsverfahren ebenfalls kein Geld. Sie können aber zu viel gezahlte Beträge individuell von den Unternehmen zurückfordern und sich dabei auf die Unterlassungsurteile berufen, die die Verbraucherschützer erstritten.

Für viele Kunden dürfte sich der Aufwand jedoch nicht lohnen, da es im jeweiligen Einzelfall nur um wenige Euro geht. Aber wenn ein Anbieter solche Gebühren zu Unrecht kassiere, könne schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen, sagte Pop. Die Verbraucherzentrale hat Voxenergie und Nowenergy aufgefordert, Auskunft über die Höhe der Einnahmen aus der Printgebühr zu geben. Bislang haben die Unternehmen nicht reagiert. Die Frist für Nowenergy läuft noch bis zum 4. August.