Kampf um die Selbstanzeige : Auch gutwillige Steuerzahler können in die Falle tappen

Was heißt Klingbeils Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität in der Praxis? Fachleute warnen: Ohne strafbefreiende Selbstanzeige verstößt die Mitwirkungspflicht im Steuerrecht gegen die Verfassung.

Wer wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Steuerbetrug einen entschlossenen Kampf ansagt, begibt sich in Abgründe. Viele Formen sind denkbar, wie der Fiskus um seinen Teil an Lohn, Gewinn, Erlös gebracht werden kann: Arbeitnehmer verlängern in der Steuererklärung den Weg zur Arbeit oder rechnen den Laptop für das längst erwachsene Kind zu den eigenen Werbungskosten, Unternehmer lenken einen Teil ihres Geschäfts an den Büchern vorbei, um weniger von Ertrag und Umsatz abführen zu müssen. Die Versuchungen sind groß. Wo ein Wille ist, findet sich allzu oft auch ein Weg.

Wenn zwei zusammenkommen, die beide das Finanzamt mehr fürchten als den Zahnarzt, passiert es, dass der Anbieter einer Leistung den potentiellen Kunden scheinbar unschuldig fragt, ob er eine Rechnung benötige. Wenn dieser freundlich Nein sagt, kann er ohne Steuern kalkulieren, dann kann er billiger anbieten. So wird der ehrliche Konkurrent zum Dummen, der das Nachsehen hat. Und die Gemeinschaft der Steuerzahler ist nicht weniger betroffen. Denn sie muss entsprechend mehr Steuern tragen, um den Staat am Laufen zu halten.

Der Ehrliche soll nicht der Dumme sein

So weit – so einfach. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Wenn der SPD-Vorsitzende dies bei der Vorstellung seines Aktionsplans mantraartig wiederholt, wird ihm kaum jemand widersprechen wollen. Wenn Kriminelle ein Unternehmen nur gründen, um sich nicht gezahlte Umsatzsteuer in großem Maßstab vom Finanzamt erstatten zu lassen, muss das verfolgt werden, genauso wie Banken, die sich nicht gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Aber es gibt auch Fälle, in denen gutwillige Steuerzahler in eine der vielen Fallen laufen, die im deutschen Steuerdschungel verborgen liegen.

Erstes Beispiel, das nicht aus einer Akte des Finanzamts stammt (Steuergeheimnis), aber so oder ähnlich öfter vorkommt, als man denken sollte: ein Ehepaar, sie verdient bei einer Unternehmensberatung eine Menge Geld, er kümmert sich um den Haushalt und die Kinder. Sie haben sich über die Jahre nicht nur ein schönes Eigenheim angeschafft, sondern auch ein schickes Ferienhaus an einem bayerischen See. Obwohl sie das Einkommen gemeinsam versteuern (Ehegattensplitting) und im Status der Zugewinngemeinschaft leben, geht der Fiskus zumindest bei dem Ferienhaus von einer verdeckten Schenkung aus, nur das Familienheim wird anders behandelt. Wenn der Mann oder die Frau nicht eine Steuerberaterprüfung gemacht haben sollte, dürften beide kaum auf die Idee gekommen sein, eine Schenkungsteuererklärung für das Ferienhaus abzugeben. Wenn das Ehepaar das jetzt hier liest, könnte es das nachholen – noch, solange es die strafbefreiende Selbstanzeige gibt. Das Finanzamt kassiert dann verspätet die Steuer plus Verzugszinsen plus Strafzuschlag.

Bayerns Finanzminister Füracker: Selbstanzeige hat sich bewährt

Zweites Beispiel: die tote Tante aus Italien. Der demente Vater erbt, der Sohn kümmert sich um die Formalitäten. Die eingeschalteten Anwälte schaffen es nach Jahren tatsächlich, den Erbschein zu organisieren, vergessen aber die Erklärung beim hiesigen Finanzamt. Das war zwar verabredet gewesen, ist aber in dem hektischen Treiben untergegangen. Die Steuererklärung für die Erbschaft wäre so oder so nur lückenhaft möglich gewesen, weil die Banken der Tante sich bis zuletzt weigerten, Kontoauszüge herauszurücken. So muss der für die nachgeholte Erbschaftsteuererklärung herbeigezogene Berater mit einer extrem großzügigen Schätzung arbeiten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die strafbefreiende Selbstanzeige will Klingbeil abschaffen, „in ihrer heutigen Form“, was immer das heißen soll. Schon im April hatte das der SPD-Politiker vage angekündigt. Wer gedacht hätte, sein Aktionsplan liefert jetzt dazu mehr Erkenntnisse, sieht sich getäuscht.

Die Finanzpolitiker der Union reagierten zurückhaltend auf die Pläne des Ministers. Sie waren kaum eingebunden gewesen, als Klingbeil mit seiner Kabinettskollegin und Parteifreundin, Justizministerin Stephanie Hubig, den Aktionsplan erarbeitete. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) versuchte gar nicht erst, seinen Unmut zu kaschieren. Die Selbstanzeige nannte er ein „bewährtes und wirksames Instrument“, um Steuersündern die Möglichkeit zu geben, den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu finden. „Sie muss so ausgestaltet sein, dass sie auch tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommt – nicht zuletzt auch aus fiskalischen Interessen des Staats“, mahnte er.

Das Steuerrecht verpflichtet Steuerpflichtige zur Mitwirkung

Dazu muss man wissen: Im Steuerstrafrecht gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Es kann daher für den Fiskus durchaus attraktiv sein, wenn Leute, die Steuern hinterzogen haben, selbst reinen Tisch machen. Denn dass die Steuerfahnder alles aufspüren, was im Dunkeln liegt, ist alles andere als gewiss. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind heute schon sehr streng: Die Behörden dürfen dem Betroffenen nicht schon auf der Spur gewesen sein, außerdem muss alles vollständig und fehlerfrei rückwirkend aufgedeckt werden – bis zu zehn Jahre.

Im Steuerrecht ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung verpflichtet. Gleichzeitig muss er sich strafrechtlich nicht belasten. Ohne strafbefreiende Selbstanzeige passt das kaum zusammen. Darauf weist der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, Torsten Lüth, gegenüber der F.A.Z. hin. „Steuerkriminalität muss selbstverständlich bekämpft werden. An der Straffreiheit der Selbstanzeige erneut herumzudoktern, ist jedoch der falsche Weg“, meint er. Der Gesetzgeber habe die Rückkehr in die Legalität schon durch die letzte Reform 2014 immens erschwert. Das Instrument sei seitdem deutlich unattraktiver. „Das widerspricht dem Interesse des Fiskus an der Entdeckung der Tat.“

Im Strafrecht muss sich niemand selbst belasten

Wie der Steuerberater hervorhebt, gerät man in der Praxis schnell ins Visier der Ermittler. „Das Steuerrecht zwingt etwa den Bürger, eine versehentlich fehlerhafte, abgegebene Steuererklärung zu berichtigen. Ein Finanzbeamter kann das als Steuerhinterziehung werten und die Bußgeld- und Strafsachenstelle informieren.“ So drohe schneller, als es gerechtfertigt sei, ein Strafverfahren. Im Strafrecht hingegen müsse sich niemand selbst anzeigen oder belasten. Selbst ein Mörder dürfe schweigen. Das geböten die Grundrechte. „Die weitreichende steuerliche Mitwirkungspflicht ist demnach nur gerechtfertigt, weil es die strafbefreiende Selbstanzeige gibt“, hebt Lüth hervor. So sehe es auch das Bundesverfassungsgericht. „Für mich ist damit klar: Schränkt die Bundesregierung die Selbstanzeige weiter ein, verstößt die Mitwirkungspflicht gegen die Verfassung.“

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, warnt ebenfalls davor, die strafbefreiende Selbstanzeige abzuschaffen. Die Abgrenzung zwischen Hinterziehung und einem versehentlichen Fehler in der Steuererklärung sei in der Praxis schwer zu ziehen. „Fällt die Selbstanzeige komplett weg, könnten sich Steuerpflichtige und Berater im Zweifel scheuen, Unklarheiten von sich aus offenzulegen“, argumentiert sie.

Dass das deutsche Steuerrecht seine Tücken hat, zeigte sich unlängst im spektakulären Verfahren gegen den Deutschen Fußballbund. Es gab den Verdacht, dass er Einnahmen aus Bandenwerbung falsch versteuert hat; es ging dabei um gut 3,5 Millionen Euro. Im Oktober 2020 gab es eine große Razzia, unter anderem in der DFB-Zentrale vor laufenden Kameras. Später kam es zu einem langen Gerichtsverfahren. Am Ende wurde der letzte verbliebene Angeklagte, Schatzmeister Stephan Osnabrügge, freigesprochen – „eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung“, wie es die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler formulierte.

Diese Klatsche für die Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft lehrt Demut. Wenn das deutsche Steuerrecht so kompliziert ist, dass selbst Finanzbeamte und Staatsanwälte es nicht richtig lesen können, sollte einem Laien, wenn er einen Irrtum erkennt, eine einfache Rückkehr in die Legalität möglich sein. Das spricht für die strafbefreiende Selbstanzeige. Es gibt eben nicht nur bandenmäßig organisierte Steuerkriminalität.