Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont

Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.

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