Gebäudemodernisierungsgesetz : Ein schlechtes Heizungsgesetz wird durch ein anderes schlechtes ersetzt

Die Union hat ihr Ziel erreicht: Habecks Heizungsgesetz ist abgeschafft. Ob sie sich und dem Land damit einen Gefallen getan hat, ist jedoch fraglich.

Die Union hat eines ihrer wichtigsten Ziele aus dem Wahlkampf erreicht: Der habecksche „Heizungshammer“ ist Geschichte, der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt erlaubt. Doch ist das tatsächlich solch ein Erfolg, wie es vor allem die Vertreter der CDU („ein Gesetz für die Freiheit“) am Freitag im Bundestag darstellten? Zweifel sind angebracht. Wenn ein schlechtes Gesetz durch ein anderes schlechtes Gesetz abgelöst wird, ist mitnichten alles gut.

Die bürokratischen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz, die für neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien vorschrieben, entfallen. An ihre Stelle treten neue bürokratische Regeln, in welchem Umfang konventionelle Heizkessel künftig mit Biobrennstoffen betrieben werden müssen. Noch ist dies kein Aufreger in der Gesellschaft. Das könnte sich 2029 ändern, wenn die Kosten für die „Biotreppe“ ausgewiesen und zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden müssen. Nicht ohne Grund fürchtet der Normenkontrollrat, dass dieses Gesetz die Politikverdrossenheit noch steigert.

Was gilt 2045?

Warum Union und SPD die Formulierung aus dem alten Gesetz gestrichen haben, wonach vom Jahr 2045 an keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, wirft Fragen auf. Gehen sie davon aus, dass das deutsche Klimaziel ohnehin früher oder später verschoben wird? Dann sollten sie zunächst diesen Punkt klären, bevor die Koalition ein Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das zumindest Zweifel weckt, ob es mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar ist. Diese Debatte scheut die CDU jedoch.

Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Stand hält, wird sich zeigen, wenn die Umweltverbände ihre Klagen eingereicht haben. Die Union kann derweil darauf hoffen, dass sich angesichts der kriegsbedingten Preisanstiege auf dem Gasmarkt mehr und mehr Hauseigentümer auch ohne gesetzliche Pflicht für eine Wärmepumpe entscheiden. Wohl auch deshalb wurde die Förderung für Haushalte mit höheren Einkommen nicht gestrichen, obwohl es dort Einsparpotential gegeben hätte. Die „Freiheit“, sich eine Wärmepumpe statt einer neuen Gasheizung einzubauen, wird mit einem Zuschuss von 12.880 Euro belohnt.