EU-Kartellverfahren : SAP-Kunden können künftig zwischen unterschiedlichen Wartungsoptionen wählen

Der deutsche Softwarekonzern wendet im EU-Kartellverfahren eine Kartellbuße ab, indem er die Wartungs- und Kundendienste für seine Systeme Konkurrenten zugänglich macht.

Der Walldorfer Softwarekonzern SAP hat ein EU-Kartellverfahren zum Abschluss gebracht, ohne dass die EU-Kommission eine Geldbuße verhängt. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hat am Donnerstag die umfangreichen Zugeständnisse akzeptiert und für verbindlich erklärt, die das Unternehmen im vergangenen November angeboten hatte, um den Wettbewerbsbedenken der Kommission abzuhelfen.

Diese hatte im September 2025 gegen SAP ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Der Befund des Machtmissbrauchs hatte sich auf den Befund gestützt, dass SAP den Wartungs- und Kundenservice für seine Software automatisch an eine sich automatisch verlängernde SAP-Lizenz knüpfe. Kunden hätten sich nicht für einen anderen Anbieter entscheiden können.

Schnelle Kooperation mit der EU-Kommission

SAP hatte die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen und betont, die „eigenen Richtlinien und Maßnahmen“ stünden mit dem EU-Kartellrecht in Einklang. Bemerkenswert schnell entschied sich das Unternehmen dann aber, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um einer Kartellbuße zu entgehen.

Das Unternehmen will nun die Verknüpfung seiner Software mit eigenen Wartungsdiensten nicht mehr aufrechterhalten. Die Kunden sollen die Wartungsverträge kündigen oder im Umfang reduzieren können. Je weniger Dienste sie in Anspruch nehmen, desto weniger sollen sie dafür zahlen.

SAP verpflichtet sich auf die Dauer von zehn Jahren

Außerdem können sie mehrere Serviceanbieter kombinieren. SAP verpflichtet sich ferner, die vertraglichen Bestimmungen zu den Lauf- und Kündigungszeiten seiner Verträge besser zu erklären sowie einige Gebühren abzuschaffen oder zu reduzieren.

Die Regelung soll für alle aktuellen und zukünftigen Kunden in den kommenden zehn Jahren gelten. Sollte das Unternehmen in diesem Zeitraum von seinen Selbstverpflichtungen abweichen, drohte ihm immer noch ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes oder ein Zwangsgeld.

Nach Angaben von EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera haben die Verpflichtungszusagen von SAP Bedeutung über das einzelne Unternehmen hinaus. Sie dienten als Maßstab für die ganze Softwarebranche. Vor allem auf den Cloud-Märkten wechselten die Kunden immer stärker den Serviceumfang und auch die Anbieter. Unternehmen, welche die Wartung ihrer Software mit eigenen Diensten verknüpften, müssten gewarnt sein, sagte Ribera.