Arbeitsmarkt : Länger befristet arbeiten?
Die Bundesregierung will befristete Einstellungen erleichtern. Forschungsergebnisse wecken Zweifel am Nutzen für den Arbeitsmarkt. Sinnvoller wäre eine Reform des Kündigungsschutzes.
Die Arbeitslosigkeit steigt seit 2023, weil weniger neue Stellen besetzt werden und Arbeitslose historisch geringe Beschäftigungschancen haben. Das trifft besonders junge Menschen am Beginn ihres Berufslebens. Daher erscheint es zunächst plausibel, Neueinstellungen durch längere Befristungen zu erleichtern. Die Bundesregierung schlägt vor, neue Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund für bis zu vier statt bisher zwei Jahre zu befristen. Zudem sollen bis zu sechs statt drei Verlängerungen und eine erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber möglich werden.
Der Gedanke dahinter: Unternehmen erhalten mehr Zeit, Beschäftigte befristet einzustellen, denen sie zunächst keinen unbefristeten Vertrag anbieten würden. Können sie sich länger bewähren, steigt die Chance auf eine Übernahme, der sogenannte Klebeeffekt. Die Berufserfahrung kann den Wechsel in eine andere Beschäftigung erleichtern. Zudem lässt sich vorübergehender Personalbedarf besser decken. So könnte die Beschäftigung steigen.
Drohende Sackgasse
Dem stehen Nachteile gegenüber: Für Unternehmen sinkt der Anreiz, unbefristete Stellen anzubieten. In Krisen verlieren befristet Beschäftigte schnell ihren Arbeitsplatz; steigende Entlassungen können den Abschwung verstärken. Befristungen drohen zur Sackgasse zu werden, wenn Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt bleiben. Das kann auch die Produktivität schwächen. Im Ergebnis könnte die unbefristete Beschäftigung stark zurückgehen und die Kluft zwischen Dauerstellen und befristeten Jobs wachsen. Manche Beschäftigte könnten lange von einem befristeten Vertrag zum nächsten wechseln.
Ob bei einer Ausweitung sachgrundloser Befristungen die positiven oder negativen Folgen überwiegen, ist theoretisch nicht eindeutig. Was zeigt die Empirie? Bei möglichen Beschäftigungsgewinnen fällt die Antwort eher ernüchternd aus.
In Deutschland wurde 1985 die sachgrundlose Befristung für bis zu 18 Monate eingeführt und 1996 auf 24 Monate verlängert. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz von 2001 schränkte Kettenbefristungen und sachgrundlose Befristungen für bestimmte Betriebe wieder ein. Der starke Kündigungsschutz für unbefristet Beschäftigte blieb bestehen.
Der Arbeitskräfteumschlag nimmt zu
Empirische Studien zu diesen Regeländerungen zeigen: Erweiterte Befristungsmöglichkeiten erhöhen die Zahl befristeter Einstellungen und Beendigungen. Der Arbeitskräfteumschlag nimmt zu, die Gesamtbeschäftigung aber nicht nachhaltig. Vor allem werden unbefristete durch befristete Neueinstellungen ersetzt – besonders bei Jüngeren. Nach IAB-Befunden waren 2025 von den neu eingestellten unter 25-Jährigen 37 Prozent befristet beschäftigt. Bei den 25- bis 39-Jährigen waren es 28 Prozent, bei den über 40-Jährigen 23 Prozent. Insgesamt lag der Anteil 2024 nur bei 6,3 Prozent. Vielen gelingt später der Wechsel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dennoch bleibt die Unsicherheit erheblich: Von den befristeten Verträgen, die im ersten Halbjahr 2024 endeten, führten 23 Prozent zum Ausscheiden aus dem Betrieb. 34 Prozent wurden verlängert, 43 Prozent entfristet.
Internationale Erfahrungen
Auch die internationalen Erfahrungen fallen gemischt aus. Spanien ist ein aufschlussreiches Beispiel. Um die hohe Arbeitslosigkeit zu senken, liberalisierte das Land 1984 sachgrundlose Befristungen und erlaubte Laufzeiten von bis zu drei Jahren. Der starke Kündigungsschutz für unbefristet Beschäftigte blieb bestehen. In der Folge stieg der Anteil befristeter Beschäftigung von rund elf auf mehr als 30 Prozent; zeitweise erfolgte die Mehrheit der Einstellungen befristet, vor allem bei jungen Geringqualifizierten. Kurzfristig erleichterte die Reform den Einstieg in Arbeit, langfristig verschlechterten sich die Erwerbsverläufe. Viele Beschäftigte wechselten zwischen Befristung und Nichtbeschäftigung, statt in unbefristete Stellen überzugehen. Die Kluft zwischen sicheren unbefristeten und unsicheren befristeten Stellen vertiefte sich, ohne die Beschäftigungschancen nachhaltig zu verbessern.
Gerade für junge Menschen war der Berufseinstieg oft von langen Befristungsphasen und hoher Unsicherheit geprägt. Spanien schränkte die Befristungsmöglichkeiten später wieder ein und senkte ab 1997 die Kündigungskosten für unbefristet Beschäftigte. Nach den jüngsten OECD-Zahlen liegt der Anteil befristet Beschäftigter 2026 nur noch bei 15 Prozent.
Zusätzliche Unsicherheit für junge Menschen
Fazit: Eine sehr weitreichende Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu vier Jahre dürfte den Anteil befristeter Beschäftigung in Deutschland deutlich erhöhen, ohne einen starken Beschäftigungszuwachs auszulösen. Die zusätzliche Unsicherheit träfe vor allem junge Menschen. Für sie würde es schwieriger, Lebensentscheidungen verlässlich zu planen – mit möglichen negativen Folgen für Familiengründung, Geburtenrate und Wohneigentum. Zudem könnte sich die Kluft zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten vertiefen. Selbst die Job-zu-Job-Mobilität unbefristet Beschäftigter könnte sinken.
Angesichts der schwachen Wirtschafts- und Arbeitsmarktdynamik braucht es eine Reform des Kündigungsschutzes, die Neueinstellungen und freiwillige Arbeitsplatzwechsel erleichtert und die Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Beschäftigten besser austariert. Der Vorschlag der Bundesregierung erreicht dieses Ziel nicht. Tatsächlich sind durch den Kündigungsschutz in Deutschland ältere unbefristet Beschäftigte besser als jüngere unbefristet Beschäftigte abgesichert. Sinnvoll wäre es, dass der Kündigungsschutz ab einer hinreichend langen Betriebszugehörigkeit gleich ist. Die gewünschte weitergehende Absicherung älterer Beschäftigter sollte nicht über den Kündigungsschutz organisiert werden und durch verstärkte Anreize für Wiederbeschäftigung nach Arbeitsplatzverlust ergänzt werden.